Soforthilfe im Trauerfall
Der Tod eines geliebten Menschen ist eine enorme Belastung für die Hinterbliebenen. Wir wissen, wie wichtig unsere Dienste in einer so schweren Zeit sind und stehen Ihnen einfühlsam und hilfreich zur Seite. Wir möchten Sie ein Stück dieses Weges begleiten, Ihnen eine Stütze sein und dafür Sorge tragen, dass Abschiednahme, Trauerfeier und die Bestattung ganz Ihren Wünschen entsprechen und notwendige Behördengänge erledigt werden.
Freie Bestatterwahl
Sie haben immer das Recht Ihr Bestattungsunternehmen frei zu wählen.
Die Kosten für die Friedhofsarbeiten werden in der Regel von der zuständigen Friedhofsverwaltung der Stadt oder Gemeinde im Rahmen einer Gebührensatzung erhoben.
Im Trauerfall können Sie uns Tag & Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen, jederzeit anrufen:
Tel.: 04942 912025
Mobil: 0172 4312451
Erste Maßnahmen bei einem Todesfall
Bei einem Todesfall im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung den Tod feststellen und eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
Bei einem Todesfall im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung den Tod feststellen und eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
Bei einem Todesfall in einer Einrichtung, einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz
kümmert sich das Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung.
Bitte informieren Sie uns, nachdem die Todesbescheinigung ausgestellt wurde. Wir können dann mit der Überführung beginnen und die entsprechende Versorgung vornehmen. Über alle weiteren Schritte beraten wir Sie ausführlich.
Bei einem Unfall oder einer unklaren Todesursache
übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle Formalitäten hinsichtlich Abholung und Bergung eines Verstorbenen. Rufen Sie uns in dem Fall an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Benötigte Dokumente bei einem Todesfall
- Personalausweis der/des Verstorbenen
- Familienstammbuch
- Rentennummer
- Krankenversichertenkarte (Chipkarte)
Ledig: Geburtsurkunde
Verheiratet:
Heiratsurkunde
Verwitwet:
Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Geschieden:
Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
Sollten benötigte Dokumente nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen bei der Beschaffung gern behilflich.
Bei Lebens- und Unfallversicherungen
kann es je nach Versicherungsvertrag nötig sein, den Todesfall innerhalb von 48 Stunden zu melden.